Eine Person im Alter von 55 Jahren: Wie jeden Tag geht der Arbeitnehmer zur Arbeit. Nichtsahnend zum Vorgesetzten gerufen. Dieser guckt die Person mit einem ernsten Gesicht an und sagt ihr, dass er sie entlassen muss. 35 Jahre war der Mitarbeiter im Unternehmen, doch jetzt ist diese Zeit aus dem Nichts vorbei.

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Arbeitslos über 50 — Wie geht es nun weiter? Die Gründe für eine plötzliche Kündigung können vielseitig sein. Mitarbeiterreduzierung, Verkauf der Firma, eine Insolvenz… Gründe gibt es unzählige. Es kann jeden treffen, da helfen auch 35 Jahre guter Arbeit wie aus dem Beispiel nichts mehr.

Doch was nun tun? Welche Arbeitslose über 50 finden noch einen Job?

REVIERDIALOG möchte Ihnen gerne zeigen, dass es zwar schwierig werden kann, eine neue Arbeit zu finden, die Lage aber keinesfalls aussichtslos ist. Wer arbeitslos über 50 ist, kann noch immer Maßnahmen ergreifen, um möglichst zeitnah wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. 


Für Rente zu jung, zum arbeiten zu alt

Wer arbeitslos mit 50 Jahren oder darüber wird, sieht sich oft mit mehreren Ängsten konfrontiert. Jetzt wieder einen neuen Job zu finden, kann zu einer echten Herausforderung werden. 50 ist für den Arbeitsmarkt ein schwieriges Alter, denn viele Arbeitgeber greifen eher zu jüngeren Fachkräften. Gründe dafür können etwa sein:

  • Vorurteile/Stereotype
  • Höhere Lohnkosten
  • Gesundheitliche Bedenken
  • Kurze Bindung an das Unternehmen (nicht mehr weit weg von Rente)
  • Schwierigkeiten mit moderner Technik
  • Generationskonflikte mit jüngeren Mitarbeitern

Wer arbeitslos mit über 50 wird, muss Arbeitgeber von sich überzeugen können. Andernfalls droht die Arbeitslosigkeit bis zum Renteneintrittsalter. Viel Rente gibt es nun auch nicht mehr, da einige Beitragsjahre fehlen. Die Ängste, die ein Jobverlust mit sich bringt, sind also nicht unbegründet. Aber was kann jemand, der mit über 50 arbeitslos wird, jetzt tun?


Wie es mit dem Einkommen aussieht

Zunächst einmal geht jeder, der arbeitslos über 50 wird, den gleichen Weg wie jemand, der arbeitslos unter 50 wird. Direkt zur Bundesagentur für Arbeit gehen und sich dort arbeitssuchend melden! Jeder, der mindestens 12 Monate in die Versicherung eingezahlt hat und die Anwartschaft von 30 Monaten erfüllt, hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld (bis zum 30. Juni 2023: ALG 1).

Dieses wird im Normalfall bis zu 12 Monaten ausgezahlt und entspricht 60 Prozent vom letzten Bruttolohn. Wer mindestens ein Kind hat, erhält 67 Prozent. Ist man länger als 12 Monate ohne festen Beruf, so erhält man die Grundsicherung “Bürgergeld” (früher: ALG II bzw. Hartz IV).

Wer jedoch arbeitslos über 50 ist, für den kann unter Umständen eine Sonderregelung gelten. Wer mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gewesen ist, hat mit über 50 einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld schrittweise an. Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, dürfen Arbeitslosengeld bis zu 24 Monate beziehen, bevor sie Bürgergeld beantragen müssen.


Arbeitslos über 50 — Was ist jetzt zu tun?

An sich ist die Antwort nach dem Arbeitslos melden auf diese Frage recht einfach: Bewerben! Doch ganz so leicht, wie es zunächst klingt, ist es dann auch wieder nicht. Arbeitgeber greifen lieber zu jüngeren Bewerbern, auch wenn die Qualifikationen auf dem gleichen Niveau sind. Es gilt also, besser zu sein als die jüngeren Konkurrenten. Doch wie?

Wer arbeitslos über 50 wird, hat einen Vorteil allen anderen Bewerbern gegenüberErfahrung. Damit kann man auch bei der Bewerbung punkten. Allerdings müssen sich Personen, die mit über 50 arbeitslos werden, damit auseinandersetzen, einen anderen Beruf ausüben zu müssen. Das muss nicht zwingend notwendig sein, doch ist es häufig der Fall, um zurück ins Berufsleben einzusteigen.

Erfahrung kann in neuen Berufssparten meistens nur leicht unterstützend wirken. Es ist wichtig, mehr Qualifikationen zu erwerben. Wer als arbeitslos über 50 wird, sollte sich jetzt nicht daheim auf die Couch setzen. Jetzt ist es an der Zeit, sich weiterzubilden. Weiterbildungen werden sogar von der Agentur für Arbeit gefördert!


Wie funktioniert das mit der Förderung?

Zu Förderungen der beruflichen Weiterbildung stellen die Agentur für Arbeit und die Jobcenter den Bildungsgutschein aus. Dieser übernimmt einen Teil oder sogar alle Kosten für jede Weiterbildung, die den beruflichen Einstieg unterstützt. Nicht nur Arbeitslose und Arbeitssuchende, auch Beschäftigte können den Gutschein im Einzelfall beantragen. Der Anspruch wird in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt.

Die Maßnahme hat drei Ziele im Blick:

  • Arbeitslosigkeit beenden
  • Arbeitslosigkeit abwenden
  • Fehlenden Berufsabschluss nachholen

Durch den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfgebühren übernommen. Auch die Anfahrtskosten und eine mögliche Kinderbetreuung werden durch den Bildungsgutschein übernommen. Wird der Bildungsgutschein nach einem Beratungsgespräch gewährt, so werden sogar Beiträge zur Kranken‑, Renten‑, Unfall- und Pflegeversicherung übernommen.

Die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt ganz einfach in vier Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
  2. Termin für ein  Beratungsgespräch vereinbaren
  3. Bildungsangebot auswählen (das zum beruflichen Ziel passt)
  4. Regelmäßig Nachweise für Teilnahme einreichen

Mit dem Abschluss der zertifizierten und zugelassenen Weiterbildung wird ein Zertifikat ausgestellt. Jeder, der arbeitslos über 50 ist, erwirbt so neue Qualifikationen, mit denen er gegen seine Mitbewerber punkten kann. In den meisten Fällen sind die Chancen auf eine neue Anstellung deutlich höher, wenn ältere Arbeitnehmer während der Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung beendet nutzen.


Was ist die richtige Weiterbildung?

Wie bereits beschrieben, ist die Ausstellung des Bildungsgutscheins daran geknüpft, dass die Weiterbildung zum beruflichen Ziel passen muss. Wer arbeitslos über 50 ist, kann sich natürlich eine Weiterbildung vorschlagen lassen. Oder er ergreift selbst die Initiative und trifft die Wahl selbst.

Wichtig ist dabei, dass das gewählte Angebot von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter anerkannt wird. Dafür ist eine Zertifizierung des Bildungsträgers durch die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erforderlich.

REVIERDIALOG ist so ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der nicht nur ein anerkanntes Portfolio zertifizierter Weiterbildungen und Seminaren anbietet, sondern auch selbst angesehene Zertifikate ausstellen darf. Zum Angebot unserer hauseigenen Akademie zählen Weiterbildungen im Bereich Dialogmarketing wie zur Servicekraft oder zum Kundenberater.

In 8 Wochen Intensivtraining und 4 Wochen berufliche Praxis können Sie sich in unseren Weiterbildungen für ganz neue Arbeitsstellen fit machen. Auch für Arbeitnehmer, die arbeitslos über 50 werden, erlangen hier neue Qualifikationen für gefragte Berufe. Das macht die Jobsuche im Ernstfall deutlich einfacher.

Die Weiterbildung ist AZAV-zertifiziert und wird daher für Sie durch mehrere Fördermöglichkeiten unterstützt. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Team von REVIERDIALOG wenden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, unsere Experten werden Ihnen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Sie!