Arbeits­los über 50 — und jetzt?

23.08.2023 Redaktion Kommunikation

Eine Per­son im Alter von 55 Jah­ren: Wie jeden Tag geht der Arbeit­neh­mer zur Arbeit. Nichts­ah­nend zum Vor­ge­setz­ten geru­fen. Die­ser guckt die Per­son mit einem erns­ten Gesicht an und sagt ihr, dass er sie ent­las­sen muss. 35 Jah­re war der Mit­ar­bei­ter im Unter­neh­men, doch jetzt ist die­se Zeit aus dem Nichts vorbei.

Arbeits­los über 50 — Wie geht es nun wei­ter? Die Grün­de für eine plötz­li­che Kün­di­gung kön­nen viel­sei­tig sein. Mit­ar­bei­ter­re­du­zie­rung, Ver­kauf der Fir­ma, eine Insol­venz… Grün­de gibt es unzäh­li­ge. Es kann jeden tref­fen, da hel­fen auch 35 Jah­re guter Arbeit wie aus dem Bei­spiel nichts mehr.

Doch was nun tun? Wel­che Arbeits­lo­se über 50 fin­den noch einen Job?

REVIER­DIA­LOG möch­te Ihnen ger­ne zei­gen, dass es zwar schwie­rig wer­den kann, eine neue Arbeit zu fin­den, die Lage aber kei­nes­falls aus­sichts­los ist. Wer arbeits­los über 50 ist, kann noch immer Maß­nah­men ergrei­fen, um mög­lichst zeit­nah wie­der in den Arbeits­markt einzusteigen. 

Für Ren­te zu jung, zum arbei­ten zu alt

Wer arbeits­los mit 50 Jah­ren oder dar­über wird, sieht sich oft mit meh­re­ren Ängs­ten kon­fron­tiert. Jetzt wie­der einen neu­en Job zu fin­den, kann zu einer ech­ten Her­aus­for­de­rung wer­den. 50 ist für den Arbeits­markt ein schwie­ri­ges Alter, denn vie­le Arbeit­ge­ber grei­fen eher zu jün­ge­ren Fach­kräf­ten. Grün­de dafür kön­nen etwa sein:

  • Vorurteile/Stereotype
  • Höhe­re Lohnkosten
  • Gesund­heit­li­che Bedenken
  • Kur­ze Bin­dung an das Unter­neh­men (nicht mehr weit weg von Rente)
  • Schwie­rig­kei­ten mit moder­ner Technik
  • Gene­ra­ti­ons­kon­flik­te mit jün­ge­ren Mitarbeitern

Wer arbeits­los mit über 50 wird, muss Arbeit­ge­ber von sich über­zeu­gen kön­nen. Andern­falls droht die Arbeits­lo­sig­keit bis zum Ren­ten­ein­tritts­al­ter. Viel Ren­te gibt es nun auch nicht mehr, da eini­ge Bei­trags­jah­re feh­len. Die Ängs­te, die ein Job­ver­lust mit sich bringt, sind also nicht unbe­grün­det. Aber was kann jemand, der mit über 50 arbeits­los wird, jetzt tun?

Wie es mit dem Ein­kom­men aussieht

Zunächst ein­mal geht jeder, der arbeits­los über 50 wird, den glei­chen Weg wie jemand, der arbeits­los unter 50 wird. Direkt zur Bun­des­agen­tur für Arbeit gehen und sich dort arbeits­su­chend mel­den! Jeder, der min­des­tens 12 Mona­te in die Ver­si­che­rung ein­ge­zahlt hat und die Anwart­schaft von 30 Mona­ten erfüllt, hat Anspruch auf das Arbeits­lo­sen­geld (bis zum 30. Juni 2023: ALG 1).

Die­ses wird im Nor­mal­fall bis zu 12 Mona­ten aus­ge­zahlt und ent­spricht 60 Pro­zent vom letz­ten Brut­to­lohn. Wer min­des­tens ein Kind hat, erhält 67 Pro­zent. Ist man län­ger als 12 Mona­te ohne fes­ten Beruf, so erhält man die Grund­si­che­rung “Bür­ger­geld” (frü­her: ALG II bzw. Hartz IV).

Wer jedoch arbeits­los über 50 ist, für den kann unter Umstän­den eine Son­der­re­ge­lung gel­ten. Wer min­des­tens 48 Mona­te ver­si­che­rungs­pflich­tig gewe­sen ist, hat mit über 50 einen län­ge­ren Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld.

Ab dem voll­ende­ten 50. Lebens­jahr steigt die Bezugs­dau­er von Arbeits­lo­sen­geld schritt­wei­se an. Arbeits­lo­se, die 58 Jah­re oder älter sind, dür­fen Arbeits­lo­sen­geld bis zu 24 Mona­te bezie­hen, bevor sie Bür­ger­geld bean­tra­gen müssen.

Arbeits­los über 50 — Was ist jetzt zu tun?

An sich ist die Ant­wort nach dem Arbeits­los mel­den auf die­se Fra­ge recht ein­fach: Bewer­ben! Doch ganz so leicht, wie es zunächst klingt, ist es dann auch wie­der nicht. Arbeit­ge­ber grei­fen lie­ber zu jün­ge­ren Bewer­bern, auch wenn die Qua­li­fi­ka­tio­nen auf dem glei­chen Niveau sind. Es gilt also, bes­ser zu sein als die jün­ge­ren Kon­kur­ren­ten. Doch wie?

Wer arbeits­los über 50 wird, hat einen Vor­teil allen ande­ren Bewer­bern gegen­über: Erfah­rung. Damit kann man auch bei der Bewer­bung punk­ten. Aller­dings müs­sen sich Per­so­nen, die mit über 50 arbeits­los wer­den, damit aus­ein­an­der­set­zen, einen ande­ren Beruf aus­üben zu müs­sen. Das muss nicht zwin­gend not­wen­dig sein, doch ist es häu­fig der Fall, um zurück ins Berufs­le­ben einzusteigen.

Erfah­rung kann in neu­en Berufs­spar­ten meis­tens nur leicht unter­stüt­zend wir­ken. Es ist wich­tig, mehr Qua­li­fi­ka­tio­nen zu erwer­ben. Wer als arbeits­los über 50 wird, soll­te sich jetzt nicht daheim auf die Couch set­zen. Jetzt ist es an der Zeit, sich wei­ter­zu­bil­den. Wei­ter­bil­dun­gen wer­den sogar von der Agen­tur für Arbeit gefördert!

Wie funk­tio­niert das mit der Förderung?

Zu För­de­run­gen der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung stel­len die Agen­tur für Arbeit und die Job­cen­ter den Bil­dungs­gut­schein aus. Die­ser über­nimmt einen Teil oder sogar alle Kos­ten für jede Wei­ter­bil­dung, die den beruf­li­chen Ein­stieg unter­stützt. Nicht nur Arbeits­lo­se und Arbeits­su­chen­de, auch Beschäf­tig­te kön­nen den Gut­schein im Ein­zel­fall bean­tra­gen. Der Anspruch wird in einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch geklärt.

Die Maß­nah­me hat drei Zie­le im Blick:

  • Arbeits­lo­sig­keit beenden
  • Arbeits­lo­sig­keit abwenden
  • Feh­len­den Berufs­ab­schluss nachholen

Durch den Bil­dungs­gut­schein wer­den die Lehr­gangs­ge­büh­ren ein­schließ­lich der Kos­ten für Lern­mit­tel, Arbeits­klei­dung und Prüf­ge­büh­ren über­nom­men. Auch die Anfahrts­kos­ten und eine mög­li­che Kin­der­be­treu­ung wer­den durch den Bil­dungs­gut­schein über­nom­men. Wird der Bil­dungs­gut­schein nach einem Bera­tungs­ge­spräch gewährt, so wer­den sogar Bei­trä­ge zur Kranken‑, Renten‑, Unfall- und Pfle­ge­ver­si­che­rung übernommen.

Die Aus­stel­lung des Bil­dungs­gut­scheins erfolgt ganz ein­fach in vier Schrit­ten:

  1. Kon­takt­auf­nah­me mit Agen­tur für Arbeit bzw. Jobcenter
  2. Ter­min für ein  Bera­tungs­ge­spräch vereinbaren
  3. Bil­dungs­an­ge­bot aus­wäh­len (das zum beruf­li­chen Ziel passt)
  4. Regel­mä­ßig Nach­wei­se für Teil­nah­me einreichen

Mit dem Abschluss der zer­ti­fi­zier­ten und zuge­las­se­nen Wei­ter­bil­dung wird ein Zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt. Jeder, der arbeits­los über 50 ist, erwirbt so neue Qua­li­fi­ka­tio­nen, mit denen er gegen sei­ne Mit­be­wer­ber punk­ten kann. In den meis­ten Fäl­len sind die Chan­cen auf eine neue Anstel­lung deut­lich höher, wenn älte­re Arbeit­neh­mer wäh­rend der Arbeits­lo­sig­keit eine Wei­ter­bil­dung been­det nutzen.

Was ist die rich­ti­ge Weiterbildung?

Wie bereits beschrie­ben, ist die Aus­stel­lung des Bil­dungs­gut­scheins dar­an geknüpft, dass die Wei­ter­bil­dung zum beruf­li­chen Ziel pas­sen muss. Wer arbeits­los über 50 ist, kann sich natür­lich eine Wei­ter­bil­dung vor­schla­gen las­sen. Oder er ergreift selbst die Initia­ti­ve und trifft die Wahl selbst.

Wich­tig ist dabei, dass das gewähl­te Ange­bot von der Agen­tur für Arbeit oder dem Job­cen­ter aner­kannt wird. Dafür ist eine Zer­ti­fi­zie­rung des Bil­dungs­trä­gers durch die Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung (AZAV) erforderlich.

REVIER­DIA­LOG ist so ein AZAV-zer­ti­fi­zier­ter Bil­dungs­trä­ger, der nicht nur ein aner­kann­tes Port­fo­lio zer­ti­fi­zier­ter Wei­ter­bil­dun­gen und Semi­na­ren anbie­tet, son­dern auch selbst ange­se­he­ne Zer­ti­fi­ka­te aus­stel­len darf. Zum Ange­bot unse­rer haus­ei­ge­nen Aka­de­mie zäh­len Wei­ter­bil­dun­gen im Bereich Dia­log­mar­ke­ting wie zur Ser­vice­kraft oder zum Kun­den­be­ra­ter.

In 8 Wochen Inten­siv­trai­ning und 4 Wochen beruf­li­che Pra­xis kön­nen Sie sich in unse­ren Wei­ter­bil­dun­gen für ganz neue Arbeits­stel­len fit machen. Auch für Arbeit­neh­mer, die arbeits­los über 50 wer­den, erlan­gen hier neue Qua­li­fi­ka­tio­nen für gefrag­te Beru­fe. Das macht die Job­su­che im Ernst­fall deut­lich einfacher.

Die Wei­ter­bil­dung ist AZAV-zer­ti­fi­ziert und wird daher für Sie durch meh­re­re För­der­mög­lich­kei­ten unter­stützt. Wenn Sie wei­te­re Fra­gen haben, kön­nen Sie sich ger­ne an unser Team von REVIER­DIA­LOG wen­den. Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf, unse­re Exper­ten wer­den Ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen. Wir freu­en uns auf Sie!

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