Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend: För­de­run­gen ide­al nutzen

30.10.2023 Redaktion Kommunikation

Chan­cen erken­nen und För­der­gel­der nut­zen: Eine Wei­ter­bil­dung kann allein­er­zie­hend funk­tio­nie­ren und bringt sogar noch finan­zi­el­le Vor­tei­le mit sich!

Plötz­lich allein­er­zie­hend – Wie geht es weiter?

Cari­na L. ist 29 Jah­re alt. Sie ist eine allein­er­zie­hen­de Mut­ter aus Essen und hat drei Kin­der im Alter von sechs, vier und zwei Jah­ren. Bereits zur Geburt ihres ers­ten Kin­des hat sie sich in Eltern­zeit bege­ben. Das not­wen­di­ge Fami­li­en­ein­kom­men hat ihr Ehe­mann Toni erzielt, doch nun haben sich bei­de vor kur­zem getrennt. Noch ist Cari­na durch die Eltern­zeit geschützt, doch was pas­siert danach?

Durch die vie­len Jah­re der Eltern­zeit hat sie eine gro­ße Lücke in ihrem Lebens­lauf. Als Cari­na im Alter von 23 Jah­ren zum ers­ten Mal schwan­ger wur­de, war sie noch mit­ten in ihrem Bache­lor­stu­di­um. Die­ses hat sie auf­grund der Geburt ihres ers­ten Kin­des abge­bro­chen. Auf­grund meh­re­rer Jah­re in Eltern­zeit und dem abge­bro­che­nen Stu­di­um sehen ihre zukünf­ti­gen Berufs­aus­sich­ten nicht gera­de rosig aus. Was also tun?

Exkurs: Wie lan­ge ist die Elternzeit?

Arbeit­neh­mer in Deutsch­land haben das Recht, für jedes Kind bis zu drei Jah­re Eltern­zeit zu neh­men. Dar­über hin­aus kön­nen eini­ge die­ser Mona­te zwi­schen dem drit­ten und ach­ten Lebens­jahr des Kin­des fle­xi­bel auf­ge­teilt werden.

Eine Mög­lich­keit wäre, eine Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend anzu­ge­hen. Mit Hil­fe einer Wei­ter­bil­dung kann sie sich auf eine beruf­li­che Zukunft nach der Eltern­zeit gut vor­be­rei­ten. Geeig­ne­te Wei­ter­bil­dun­gen bie­ten sogar ein ange­se­he­nes Zer­ti­fi­kat, mit dem sich der Berufs­ein­stieg erleich­tern kann.

Auch REVIER­DIA­LOG bie­tet die Mög­lich­keit, eine Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend mit einem sol­chen Zer­ti­fi­kat abzu­schlie­ßen. REVIER­DIA­LOG ist ein staat­lich zer­ti­fi­zier­ter Bil­dungs­trä­ger von TQ-Cert (fach­kun­di­ge Stel­le) nach AZAV (Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung). Wei­ter­bil­dun­gen wie die zum Kun­den­be­ra­ter im Dia­log­mar­ke­ting oder zur Ser­vice­kraft im Dia­log­mar­ke­ting kön­nen den Wie­der­ein­stieg in die Arbeits­welt in die­sen Beru­fen beson­ders posi­tiv beeinflussen.

Befin­den Sie sich in einer ähn­li­chen Lage wie Cari­na L.? Viel­leicht kön­nen auch Sie davon pro­fi­tie­ren, wenn Sie eine Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend besu­chen. Las­sen Sie sich jetzt beraten!

Allein­er­zie­hend aber nicht allein gelassen

Als allein­er­zie­hen­de Mut­ter oder als allein­er­zie­hen­der Vater ist es nicht immer ein­fach. Auch Cari­na L. geht es so. Den­noch kann sie in ihrer Situa­ti­on auch eine Chan­ce sehen. Wer an einer Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend teil­nimmt, kann näm­lich bestimm­te För­der­maß­nah­men in Anspruch neh­men. Die­se gel­ten nicht nur etwa für die Kos­ten­über­nah­me der Aus­bil­dung, son­dern auch für den all­täg­li­chen Lebensbedarf.

Die wohl bekann­tes­te För­der­maß­nah­me ist etwa der Bil­dungs­gut­schein, der von der Agen­tur für Arbeit aus­ge­stellt wird. Die­se über­nimmt nicht nur bestimm­te Kos­ten der Wei­ter­bil­dung für Allein­er­zie­hen­de, son­dern kann auch von Arbeit­su­chen­den und Beschäf­tig­ten bean­tragt werden.

Viel­ver­spre­chen­der für Teil­neh­mer einer Wei­ter­bil­dung, die allein­er­zie­hend sind, ist jedoch das Auf­stiegs-BAföG: Es han­delt sich um eine För­der­maß­nah­me, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für beruf­li­che Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen bie­tet. Für Allein­er­zie­hen­de ist es beson­ders attrak­tiv, da es sowohl als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss als auch als zins­güns­ti­ges Dar­le­hen gewährt wird.

Dar­über hin­aus haben Allein­er­zie­hen­de, die das Auf­stiegs-BAföG bezie­hen, die Mög­lich­keit, zusätz­li­che finan­zi­el­le Hil­fen für die Betreu­ung ihrer Kin­der zu erhal­ten. Nor­ma­ler­wei­se sind die­se Zuschüs­se für die Kin­der­be­treu­ung nicht zurück­zu­zah­len und sol­len Allein­er­zie­hen­de dabei unter­stüt­zen, die Dop­pel­be­las­tung von Wei­ter­bil­dung und Kin­der­be­treu­ung zu bewältigen.

Das Auf­stiegs-BAföG wird unab­hän­gig vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen gewährt. Da der Antrags­pro­zess zeit­auf­wen­dig sein kann, ist es rat­sam, sich früh­zei­tig über die genau­en Bedin­gun­gen, Fris­ten und benö­tig­ten Unter­la­gen zu informieren.

Gele­gen­heit nut­zen: Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend besu­chen

Auch allein­er­zie­hen­de Frau­en wie Cari­na L. haben sich die Vor­tei­le des Auf­stiegs-BAföG zunut­ze gemacht und besu­chen Bil­dungs­pro­gram­me. Sie kön­nen durch die staat­li­che Unter­stüt­zung ihre Wei­ter­bil­dung allein­er­zie­hend durch­füh­ren und mit einem erfolg­rei­chen Abschluss ihre Berufs­aus­sich­ten deut­lich ver­bes­sern, sobald die Eltern­zeit abge­lau­fen ist.

Möch­ten auch Sie von den staat­li­chen För­der­mit­teln pro­fi­tie­ren und sich die Vor­tei­le einer Wei­ter­bil­dung für Ihren künf­ti­gen Berufs­weg zunut­ze machen? Dann las­sen Sie sich jetzt von unse­ren Exper­ten mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung bera­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns!

SIE WOL­LEN UNS
KEN­NEN­LER­NEN?

Kon­tak­tie­ren Sie uns!
Nach oben
Um eine Weiterbildung bei uns zu belegen, benötigen Sie eine Förderung. Schauen Sie gerne auf unserer Förderseite, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Förderseite