Vom Bildungsgutschein in Gelsenkirchen profitieren

Vom Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen profitieren

In Deutsch­land ist der Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit ein bedeu­ten­des Mit­tel zur Unter­stüt­zung der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung. Die­ser Gut­schein hat das Ziel, sowohl Arbeits­su­chen­de als auch Beschäf­tig­te zu unter­stüt­zen. Mit ihm sol­len sie ihre beruf­li­che Ent­wick­lung för­dern und ihre Fähig­kei­ten erwei­tern. Der Bil­dungs­gut­schein wird von der Agen­tur für Arbeit, dem Job­cen­ter und der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­ge­stellt. Die Kos­ten­trä­ger über­neh­men sämt­li­che Kos­ten für die Wei­ter­bil­dun­gen, die eine AZAV-Zer­ti­fi­zie­rung besit­zen. Zusätz­lich wer­den wei­te­re Lern­mit­tel und Fahrt­kos­ten erstattet.

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Die Kos­ten für die Kin­der­be­treu­ung wäh­rend des Lehr­gangs wer­den eben­falls von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) über­nom­men. Unter­kunft und Ver­pfle­gung wer­den aber nur in sel­te­nen Fäl­len über­nom­men. Hier­für muss der Antrag­stel­ler ganz bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Andern­falls wer­den die­se För­der­mit­tel im Rah­men des Bil­dungs­gut­scheins abgelehnt.

Der Bil­dungs­gut­schein ist in Gel­sen­kir­chen sehr nach­ge­fragt. REVIER­DIA­LOG möch­te Ihnen ger­ne auf­zei­gen, wel­che Vor­aus­set­zun­gen Sie für die­se För­de­rung erfül­len müs­sen. Wir berich­ten Ihnen nicht nur, wel­che Zie­le und Vor­tei­le des Bil­dungs­gut­scheins der Agen­tur für Arbeit Ihnen bie­tet. Unser Step-by-Step Rat­ge­ber zeigt Ihnen, wie Sie den Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen erhal­ten. Und das aus Sicht von Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber!

Wir berich­ten Ihnen nicht nur, wel­che Zie­le und Vor­tei­le der Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit Ihnen bie­tet. Unser Step-by-Step Rat­ge­ber zeigt Ihnen, wie Sie den Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen erhalten.

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Beruf­lich fle­xi­bel aufstellen

Das Bil­dungs­gut­schein­pro­gramm der Agen­tur für Arbeit zielt dar­auf ab, Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zu unter­stüt­zen. Sie sol­len durch die Wei­ter­bil­dun­gen ihre Chan­cen auf dem Arbeits­markt ver­bes­sern. Zugleich lässt sich mit Semi­na­ren wie der von REVIER­DIA­LOG die beruf­li­che Zukunft sichern. 

Es ist geplant, durch die geziel­te Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men die Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten zu erhö­hen. Der Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen soll die beruf­li­che Fle­xi­bi­li­tät erhö­hen.

Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer müs­sen auf eine sich schnell ver­än­dern­de Arbeits­welt reagie­ren. Sie müss­ten stets in der Lage sein, den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes bes­ser gerecht zu wer­den. Wei­ter­bil­dun­gen wie die zur Ser­vice­fach­kraft für Dia­log­mar­ke­ting kön­nen dazu bei­tra­gen, Exper­te in einem spe­zi­el­len Kern­ge­biet zu wer­den. Auch hier­für kön­nen Sie den Bil­dungs­gut­schein erhalten.

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Wei­te­re Vor­tei­le der Bildungsförderung

Die Fle­xi­bi­li­tät des Bil­dungs­gut­scheins ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt sei­ner Qua­li­tä­ten. Der Gut­schein kann für ver­schie­de­ne Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen genutzt wer­den. Es kann sich um Schu­lun­gen, Vor­trä­ge oder auch um eine beruf­li­che Wei­ter­bil­dung han­deln. In der Regel hat der Antrag­stel­ler oder die Antrag­stel­le­rin die freie Wahl des Bil­dungs­an­bie­ters. Die­ser muss jedoch AZAV-zer­ti­fi­ziert sein (Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeitsförderung). 

Das Ange­bot der Aka­de­mie von REVIER­DIA­LOG ent­spricht die­sen Anfor­de­run­gen. Hier ist der Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen einsetzbar.

Durch die geziel­te Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men kön­nen Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ihre Chan­cen auf dem Arbeits­markt erhö­hen. Die beruf­li­che Zukunft lässt sich mit dem Bil­dungs­gut­schein nach AZAV gut sichern. Auch Arbeit­ge­ber kön­nen für ihre Beleg­schaft vom Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen Gebrauch machen. Sie pro­fi­tie­ren von qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern, die den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes bes­ser ent­spre­chen kön­nen. Gera­de in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels kann das ein enor­mer Vor­teil gegen­über der Kon­kur­renz sein.

Wer darf den Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen nutzen?

Um ein Exem­plar zu erhal­ten, müs­sen für den Bil­dungs­gut­schein Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Zunächst ist es von Bedeu­tung fest­zu­stel­len, wel­che Per­so­nen Anspruch dar­auf haben. In der Regel haben Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit, den Bil­dungs­gut­schein zu bean­tra­gen. Sie müs­sen dafür der­zeit arbeits­los oder poten­zi­ell von Arbeits­lo­sig­keit bedroht sein.

Doch auch Arbeit­neh­mer kön­nen die För­de­rung der BA in Anspruch neh­men. Oft befin­den sie sich in einer beruf­li­chen Neu­ori­en­tie­rung oder möch­ten ihre Chan­cen auf dem Arbeits­markt ver­bes­sernSelbst Arbeit­ge­ber kön­nen von einem Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen pro­fi­tie­ren. Hier­mit kann die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter geför­dert wer­den. Die Not­wen­dig­keit einer För­de­rung obliegt aber der Beur­tei­lung der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Der Ein­satz von einem Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen ist von Arbeit­ge­ber­sei­te an eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung gekop­pelt. Es muss sich bei der Wei­ter­bil­dung um ein Ange­bot han­deln, das für eine beruf­li­che Ein­glie­de­rung erfor­der­lich ist. Glei­ches gilt auch, wenn durch die För­de­rung ein Arbeits­platz gesi­chert wird und erhal­ten bleibt.

Wer nach­träg­lich einen Berufs- oder Haupt­schul­ab­schluss erlan­gen möch­te, kann sogar einen recht­li­chen Anspruch auf die För­de­rung haben. Dafür müs­sen aber bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Auch ein ver­gleich­ba­rer Schul­ab­schluss darf mit dem Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen geför­dert wer­den. Ein feh­len­der Berufs­ab­schluss kann mit dem Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen eben­falls nach­ge­holt werden.

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Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen: Arbeitnehmer

Als Arbeit­neh­mer müs­sen Sie als ers­tes mit der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit bzw. Ihrem Job­cen­ter Kon­takt auf­neh­men. Dort kön­nen Sie einen Ter­min für ein Bera­tungs­ge­spräch mit einem Fach­an­ge­stell­ten ver­ein­ba­ren. Die­ser wird Sie betreu­en, um einen Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen zu erhal­ten. Es ist wich­tig, sich im Vor­feld über mög­li­che Bil­dungs­an­ge­bo­te zu infor­mie­ren. Soll­ten Sie sich bereits für eines ent­schie­den haben, ist es wich­tig, die­se Infor­ma­ti­on mit Ihrem Bera­ter in einem per­sön­li­chen Gespräch zu teilen.

Im Bera­tungs­ge­spräch wird fest­ge­stellt, ob Sie die Bedin­gun­gen für einen Bil­dungs­gut­schein erfül­len. Der Fach­an­ge­stell­te der BA ent­schei­det, wel­che Mög­lich­kei­ten zur Wei­ter­bil­dung not­wen­dig und für Sie geeig­net sind. Ohne sein Ein­ver­ständ­nis wird kein Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen und dar­über hin­aus ausgestellt.

Wenn ein Bil­dungs­gut­schein benö­tigt wird, müs­sen Sie gemein­sam mit Ihrem Bera­ter ein geeig­ne­tes Bil­dungs­an­ge­bot aus­wäh­len. Erst wenn Sie sich einig sind, kön­nen Sie sich bei einem Bil­dungs­an­bie­ter wie REVIER­DIA­LOG anmel­den. Sobald die Anmel­dung für die (Weiterbildungs-)Maßnahme erfolgt ist, wird die Agen­tur für Arbeit oder das Job­cen­ter einen Bil­dungs­gut­schein aus­stel­len. Die­sen kön­nen Sie dann zum Bei­spiel bei REVIER­DIA­LOG ein­fach vorlegen.

Es ist wich­tig zu beden­ken, dass ein Bil­dungs­gut­schein nur für eine zuvor defi­nier­te Aus­bil­dung gilt. Zugleich ist er nur für einen bestimm­ten Zeit­raum gül­tig. Daher ist es erfor­der­lich, die Fort­bil­dung inner­halb der im Gut­schein ange­ge­be­nen Frist zu star­ten und abzu­schlie­ßen. Falls es zu Ver­zö­ge­run­gen oder Ver­än­de­run­gen kommt, müs­sen Sie mit der Agen­tur für Arbeit Kon­takt auf­neh­men. Gege­be­nen­falls kann es dann not­wen­dig wer­den, einen neu­en Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen zu beantragen.

Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen: Arbeitgeber

Ein Arbeit­ge­ber kann kei­nen Bil­dungs­gut­schein direkt für sei­ne Ange­stell­ten bean­tra­gen. Es ist erfor­der­lich, dass der Arbeit­neh­mer selbst den Antrag auf einen Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen stellt. Der Arbeit­ge­ber kann sei­nen Ange­stell­ten bei­ste­hen, sobald der Arbeit­neh­mer sei­nen Bil­dungs­gut­schein für Gel­sen­kir­chen erhal­ten hat. Als Chef kann er mit ihnen einen Plan erstel­len, wie die Wei­ter­bil­dung umge­setzt wer­den kann. 

Er hat die Mög­lich­keit, Arbeits­zei­ten anzu­pas­sen oder Teil­zeit­mo­del­le zu erlau­ben. Dar­über hin­aus kann eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung in Form von Bil­dungs­ur­laub oder Zuschüs­sen zur Wei­ter­bil­dung gewährt wer­den. Von einer Wei­ter­bil­dung pro­fi­tie­ren sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber. Die Wei­ter­bil­dung gibt dem Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit, sei­ne Fähig­kei­ten und Kom­pe­ten­zen zu erwei­tern. Somit schafft er einen Mehr­wert für das Unter­neh­men.

Zugleich kann sich eine Wei­ter­bil­dung auch posi­tiv auf das Arbeits­kli­ma und die Arbeits­leis­tung aus­wir­ken. Rich­tig ange­wen­det kann sie Moti­va­ti­on und Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ter erhö­hen. Ins­ge­samt kann es für alle Sei­ten pro­fi­ta­bel sein, wenn der Arbeit­ge­ber Wei­ter­bil­dun­gen för­dert — zusätz­lich zum Bil­dungs­gut­schein in Gelsenkirchen.

Haben wir Ihr Inter­es­se an einer Wei­ter­bil­dung geweckt? Las­sen Sie uns dar­über spre­chen! Rufen Sie uns ein­fach an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail! 

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Wor­auf Sie beim Gut­schein auf­pas­sen müssen

Obwohl ein Bil­dungs­gut­schein vie­le Vor­tei­le hat, soll­ten bei der Bean­tra­gung und Nut­zung eini­ge Schwä­chen berück­sich­tigt wer­den. Hier sind eini­ge poten­zi­el­le Nach­tei­le: Nur zuge­las­se­ne Bil­dungs­ein­rich­tun­gen und Kur­se kön­nen den Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen. Es ist mög­lich, dass dies die Aus­wahl­mög­lich­kei­ten begrenzt und Kur­se aus­schließt, die der Arbeit­neh­mer ger­ne besu­chen würde.

Nor­ma­ler­wei­se ist der Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen für einen begrenz­ten Zeit­raum gül­tig. Der Gut­schein ver­fällt, wenn der Arbeit­neh­mer inner­halb die­ser Frist kei­ne geeig­ne­te Wei­ter­bil­dung fin­det. Dies gilt auch, wenn er nicht in der Lage ist, den Gut­schein zu nut­zen. Des­halb soll­te bereits vor Antrag ein mög­li­ches Bil­dungs­an­ge­bot feststehen.

Ein Lebenslauf sollte in der Regel strukturiert und übersichtlich sein.

Wäh­rend einer umfas­sen­den Aus­bil­dung kann der Arbeit­neh­mer ent­we­der nicht voll­stän­dig oder gar nicht arbei­ten. Dies kann zu Ein­kom­mens­ein­bu­ßen füh­ren. Es ist daher wich­tig, mit sei­nem Arbeit­ge­ber im Vor­feld über eine För­de­rung zu spre­chen. Gera­de dann, wenn eine dro­hen­de Arbeits­lo­sig­keit bevor­steht, kann dies sehr wich­tig werden.

Es gibt auch Ver­pflich­tun­gen gegen­über der Arbeits­agen­tur. In der Regel müs­sen Arbeit­neh­mer regel­mä­ßig Berich­te an die Arbeits­agen­tur sen­den. Es müs­sen Vor­ga­ben erfüllt wer­den, um den Bil­dungs­gut­schein zu behal­ten. Die Prü­fun­gen von REVIER­DIA­LOG sind daher nicht nur ein Qua­li­täts­nach­weis, son­dern kön­nen auch als Doku­men­ta­ti­on die­nen. Wenn der Arbeit­neh­mer die­se Bedin­gun­gen nicht erfüllt, kann die Arbeits­agen­tur ihn auf­for­dern, den Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen zurück­zu­zah­len. Dies kann nicht nur zu finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren, son­dern auch die Moti­va­ti­on der Mit­ar­bei­ter reduzieren.

Mystery Call vs Kundenzufriedenheitsanalyse

Lohnt sich für Sie ein Bildungsgutschein?

Ins­ge­samt ist es wich­tig, die­se mög­li­chen Nach­tei­le zu berück­sich­ti­gen, bevor man einen Bil­dungs­gut­schein bean­tragt. Es emp­fiehlt sich, sich im Vor­aus umfas­send zu infor­mie­ren. Sie soll­ten abwä­gen, ob der Bil­dungs­gut­schein und sei­ne Vor­aus­set­zung eine sinn­vol­le Mög­lich­keit für die eige­ne beruf­li­che Fort­bil­dung ist.

Soll­ten Sie sich unsi­cher sein, kön­nen Sie auch ger­ne mit den Exper­ten von REVIER­DIA­LOG Kon­takt auf­neh­men. Wir bera­ten Sie nicht nur zum Bil­dungs­gut­schein in Gel­sen­kir­chen. Sie erhal­ten auch Infor­ma­tio­nen über idea­le Lehr­gän­ge und wei­te­re Mög­lich­kei­ten der Finan­zie­rung.

FAQ

Wer bekommt einen Bil­dungs­gut­schein in NRW?
Arbeit­su­chen­de und Beschäf­tig­te in NRW haben die Mög­lich­keit, bei der Agen­tur für Arbeit einen Bil­dungs­gut­schein zu bean­tra­gen. Die Ver­ga­be des Bil­dungs­gut­scheins erfolgt auf indi­vi­du­el­ler Basis. Sie ori­en­tiert sich an den per­sön­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen und Anfor­de­run­gen des Antragstellers.

Wer hat ein Recht auf einen Bildungsgutschein?
Es gibt im All­ge­mei­nen kein Recht auf einen Bil­dungs­gut­schein. Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kön­nen Arbeit­neh­mer und Ange­stell­te von der Agen­tur für Arbeit unter­stützt wer­den. Zur För­de­rung ihrer beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung kann auch die Ver­ga­be eines Bil­dungs­gut­scheins dazu­ge­hö­ren. (SGB III)

Wie oft kann man einen Bil­dungs­gut­schein bekommen?
Die Anzahl der Bil­dungs­gut­schei­ne, die ein Arbeit­neh­mer erhal­ten kann, ist unbe­grenzt. Die Ver­ga­be erfolgt auf indi­vi­du­el­ler Basis und hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel der Bedarf an Wei­ter­bil­dung, die bis­he­ri­ge beruf­li­che Ent­wick­lung des Antrag­stel­lers und des­sen per­sön­li­chen Voraussetzungen.

    Um eine Wei­ter­bil­dung bei uns zu bele­gen, benö­ti­gen Sie eine För­de­rung. Schau­en Sie ger­ne auf unse­rer För­der­sei­te, wel­che Mög­lich­kei­ten es für Sie gibt. 

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    Wei­ter­bil­dung: Kun­den­be­ra­ter im Dia­log­mar­ke­ting (w/m/d)

    Dau­er: 8 Wochen Theo­rie / 4 Wochen Praktikum
    Abschluss: Zer­ti­fi­kat Kun­den­be­ra­ter im Dia­log­mar­ke­ting (w/m/d)

    Ein­zel­ne TQ-Modu­le: Kun­den­be­treu­ung, Kun­den­ge­win­nung, Kun­den­be­ra­tung, Pro­jekt­be­ar­bei­tung & Wirtschaftlichkeit

    Dau­er: zwi­schen 12 und 20 Wochen inkl. Praktikum
    Prü­fung: Kom­pe­tenz­fest­stel­lung & Zertifikat

    Abschluss: Ser­vice­fach­kraft für Dialogmarketing

    Dau­er: 64 Wochen
    Berufs­aus­bil­dung: Nach erfolg­rei­cher Durch­füh­rung aller TQ-Modu­le ist eine IHK-Prü­fung zur Ser­vice­fach­kraft für Dia­log­mar­ke­ting möglich 

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