Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz in der Pfle­ge nutzen

10.11.2023 Redaktion Kommunikation

Eine Bran­che steht vor einem Wan­del und das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz in der Pfle­ge ist ein Schlüs­sel zum beruf­li­chen Fort­schritt jedes Pfle­gers. Durch die­ses Gesetz wird Pfle­ge­per­so­nal die Mög­lich­keit gebo­ten, Wei­ter­bil­dun­gen staat­lich för­dern zu las­sen. Auch Arbeit­ge­ber kön­nen von die­ser und wei­te­ren För­de­run­gen wie dem Bil­dungs­gut­schein pro­fi­tie­ren, um auf den (digi­ta­len) Struk­tur­wan­del der Arbeits­welt 4.0 zu reagieren.

Die Nut­zung des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes in der Pfle­ge hilft dabei, sich auf dem sich schnell ent­wi­ckeln­den Pfle­ge­markt zu behaup­ten. Mit einer Unter­stüt­zung, die bis zu 100 Pro­zent der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten abde­cken kann, bie­tet das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für Pfle­ge für das das Per­so­nal einen erheb­li­chen Anreiz für die fach­li­che und per­sön­li­che Ent­wick­lung. Es rich­tet sich an Pfle­ge­kräf­te in allen Berufs­sta­di­en, die ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen erwei­tern möchten.

Exper­ten­tipp:

Infor­mie­ren Sie sich früh­zei­tig über För­der­mög­lich­kei­ten und Pla­nungs­zeit­räu­me, um das Maxi­mum aus dem Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für Pfle­ge her­aus­zu­ho­len. Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz gilt auch für Berei­che weit über die Pfle­ge hin­aus, wie etwa dem Dia­log­mar­ke­ting. Soll­ten Sie sich für einen neu­en Weg außer­halb der Pfle­ge­be­ru­fe ent­schei­den, ste­hen Ihnen die Exper­ten von REVIER­DIA­LOG ger­ne bera­tend zur Seite.

Mög­lich­kei­ten und Vor­tei­le des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes in der Pflege

Fach­kräf­te, die das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz in der Pfle­ge nut­zen, kön­nen von ver­schie­de­nen Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Hier­zu gehö­ren etwa:

  • Eine ver­bes­ser­te beruf­li­che Positionierung
  • Die Aktua­li­sie­rung von Fachwissen
  • Das Erler­nen neu­er, rele­van­ter Fähigkeiten
  • Die per­sön­li­che Weiterentwicklung

Die För­de­rung ist umfang­reich und umfasst oft nicht nur Lehr­gangs­ge­büh­ren, son­dern auch Arbeits­ma­te­ria­li­en und Fahrt­kos­ten. Das Gesetz zur För­de­rung der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung ist seit Janu­ar 2019 in Kraft. Die Unter­stüt­zung kann bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit bean­tragt werden.

Durch die neue beruf­li­che Posi­tio­nie­rung ver­bes­sern sich die Kar­rie­re­chan­cen enorm. Auch die Anpas­sung an neu­es­te Stan­dards in der Pfle­ge för­dert die Job­si­cher­heit in einer sich schnell ver­än­dern­den digi­ta­len Arbeits­welt 4.0.

Mer­ke:

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für die Pfle­ge eröff­net finan­zi­el­le För­de­rung für Wei­ter­bil­dun­gen. Es bie­tet Pfle­ge­kräf­ten die Mög­lich­keit, ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Kom­pe­tenz zu erweitern.

Pra­xis­bei­spie­le und Anwen­dung in der Pflege

Anhand kon­kre­ter Pra­xis­bei­spie­le lässt sich die Anwen­dung des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes Pfle­ge ver­deut­li­chen. Pfle­ge­kräf­te, die durch das Gesetz unter­stütz­te Wei­ter­bil­dun­gen besucht haben, berich­ten von einer gestei­ger­ten Arbeits­zu­frie­den­heit und einer höhe­ren Qua­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung. Die­se posi­ti­ven Ver­än­de­run­gen recht­fer­ti­gen den Auf­wand, der mit der Bean­tra­gung der För­de­rung und der Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dun­gen ver­bun­den ist.

Fall­bei­spiel 1: Eine Pfle­ge­fach­kraft erwei­tert ihre Exper­ti­se in Palliativpflege

Durch die Anwen­dung des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes in der Pfle­ge konn­te die Fach­kraft ihre Kennt­nis­se in der Pal­lia­tiv­pfle­ge erwei­tern. Dies führ­te zu einer tie­fe­ren Empa­thie­fä­hig­keit und ver­bes­ser­ten Ver­sor­gung ster­ben­der Pati­en­ten, was sowohl für die Pati­en­ten als auch deren Fami­li­en von gro­ßem Wert ist. Die zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen tru­gen zu einer höhe­ren Arbeits­zu­frie­den­heit bei und eröff­ne­ten neue Kar­rie­re­we­ge, etwa in spe­zia­li­sier­ten Palliativzentren.

 Fall­bei­spiel 2: Ein Alten­pfle­ger nutzt die För­de­rung für eine Zusatz­aus­bil­dung in Gerontopsychiatrie

Der Alten­pfle­ger, der das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für Wei­ter­bil­dun­gen in der Pfle­ge nutz­te, konn­te sei­ne Kennt­nis­se in der Geron­to­psych­ia­trie ver­tie­fen. Mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on ver­bes­ser­te er die Betreu­ung älte­rer Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen, was die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen signi­fi­kant erhöh­te. Zudem wur­de er zu einer Schlüs­sel­per­son in sei­nem Arbeits­um­feld, was die inter­dis­zi­pli­nä­re Zusam­men­ar­beit för­der­te und sei­ne beruf­li­chen Auf­stiegs­chan­cen verbesserte.

Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz in der Pfle­ge als Karrieresprungbrett

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für die Pfle­ge bie­tet eine wert­vol­le Unter­stüt­zung für Fach­kräf­te, die ihre beruf­li­che Zukunft aktiv gestal­ten möch­ten. Es ist eine Inves­ti­ti­on in die eige­ne Kar­rie­re und in die Qua­li­tät der Pfle­ge als Gan­zes. So pro­fi­tiert nicht nur die Fach­kraft selbst, son­dern auch das Pfle­ge­an­ge­bot des Arbeit­ge­bers und die Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung von die­sem staat­li­chen Förderangebot.

Mer­ke:

Die Nut­zung des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes in der Pfle­ge kann zu einer ver­bes­ser­ten Pati­en­ten­ver­sor­gung und höhe­ren Arbeits­zu­frie­den­heit füh­ren. Es stellt damit einen Gewinn für die indi­vi­du­el­le Pfle­ge­kraft und das gesam­te Gesund­heits­sys­tem dar.

FAQs

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz för­dert Wei­ter­bil­dun­gen, die der Ver­bes­se­rung und Erwei­te­rung beruf­li­cher Fähig­kei­ten die­nen. In der Pfle­ge kann es Kur­se abde­cken, die von der Grund­pfle­ge bis hin zu spe­zia­li­sier­ten Berei­chen wie Pal­lia­tiv­pfle­ge oder Geron­to­psych­ia­trie rei­chen. Die För­de­rung kann Lehr­gangs- und Prü­fungs­ge­büh­ren, Arbeits­ma­te­ri­al und unter Umstän­den Rei­se­kos­ten umfassen.

Anspruchs­be­rech­tigt sind in der Regel Pfle­ge­fach­kräf­te, die in Deutsch­land sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind. Dazu gehö­ren auch Beschäf­tig­te in Teil­zeit. Wich­tig ist, dass die Wei­ter­bil­dung die beruf­li­chen Per­spek­ti­ven ver­bes­sert und auf dem aktu­el­len Arbeits­markt rele­vant ist.

Die Antrag­stel­lung erfolgt über die Agen­tur für Arbeit. Zuerst soll­te ein Bera­tungs­ge­spräch in Anspruch genom­men wer­den. Im nächs­ten Schritt stellt der Arbeit­ge­ber zusam­men mit der Pfle­ge­fach­kraft den Antrag auf För­de­rung. Es müs­sen Nach­wei­se über die Not­wen­dig­keit und den Nut­zen der Wei­ter­bil­dung erbracht werden.

SIE WOL­LEN UNS
KEN­NEN­LER­NEN?

Kon­tak­tie­ren Sie uns!
Nach oben
Um eine Weiterbildung bei uns zu belegen, benötigen Sie eine Förderung. Schauen Sie gerne auf unserer Förderseite, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Förderseite