Wie den Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen und einlösen?

03.11.2023 Redaktion Kommunikation

Der Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit ist eine exzel­len­te Gele­gen­heit, bei der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung geför­dert zu wer­den. Doch wie ist der Bil­dungs­gut­schein zu bean­tra­gen und wer hat Anspruch dar­auf? REVIER­DIA­LOG möch­te Ihnen einen Über­blick geben, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, wenn Sie die­ses För­der­an­ge­bot nut­zen möch­ten — von der Bean­tra­gung bis zu dem Moment, wo Sie den Bil­dungs­gut­schein einlösen.

Wer darf den Bil­dungs­gut­schein beantragen?

Zunächst stellt sich die Fra­ge, wer eigent­lich Anspruch auf den Bil­dungs­gut­schein hat. Da es sich um ein Ange­bot der Agen­tur für Arbeit han­delt, kann nicht auto­ma­tisch jeder von den Vor­zü­gen des Gut­scheins pro­fi­tie­ren. Der Umfang der För­de­rung umfasst etwa:

  • Die Gebüh­ren für die Wei­ter­bil­dung (inkl. Kos­ten für Lern­ma­te­ri­al u. Prüfgebühren)
  • Die Kos­ten für die Anrei­se (auch Kos­ten für Unter­kunft und Verpflegung)
  • Die Kos­ten für die Kin­der­be­treu­ung wäh­rend der Weiterbildung
  • Bei einem geneh­mig­ten Antrag bestimm­te Bei­trä­ge zur Kranken‑, Renten‑, Pfle­ge- und Unfallversicherung

Über die Höhe der För­de­rung ent­schei­det die Agen­tur für Arbeit im Indi­vi­du­al­fall, wenn Sie einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen. Wer aber über­haupt einen Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen darf, ist aber genau­so vom Urteil der Agen­tur für Arbeit abhän­gig. Dafür muss eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt werden:

  • Der Antrag­stel­ler ist zur­zeit arbeitslos
  • Der Antrag­stel­ler ist von Arbeits­lo­sig­keit bedroht
  • Der Antrag­stel­ler erhält neue Qua­li­fi­ka­tio­nen, die sei­ne Arbeits­stel­le festigen

Wer einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen möch­te, für den kann in aus­ge­wähl­ten Situa­tio­nen — wie zum Bei­spiel bei einem feh­len­den Berufs­ab­schluss — sogar ein recht­li­cher Anspruch dar­auf bestehen. Das tritt zum Bei­spiel ein, wenn durch die För­de­rung ein nach­träg­li­cher Berufs­ab­schluss, ein Haupt­schul­ab­schluss oder ein ver­gleich­ba­rer Abschluss ermög­licht wird.

Die Chan­cen einer Zustim­mung der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit, um einen Bil­dungs­gut­schein zu bekom­men, sind eben­falls gut, wenn die Wei­ter­bil­dung not­wen­dig ist, um eine dro­hen­de Arbeits­lo­sig­keit abzuwenden.

Kön­nen Sie einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen? Unse­re Exper­ten von REVIER­DIA­LOG hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter! Kon­tak­tie­ren Sie uns!

Was müs­sen Sie tun, um den Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen zu können?

Den Bil­dungs­gut­schein zu bean­tra­gen ist gar nicht so schwie­rig. Doch auch wenn Sie den Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen, müs­sen Sie danach noch eini­ge Din­ge beach­ten. Damit Sie genau wis­sen, was zu tun ist, möch­ten wir Ihnen eine umfas­sen­den Über­blick dar­über geben, wor­auf Sie ach­ten müssen.

Schritt 1: Kon­takt aufnehmen

Wo müs­sen Sie sich eigent­lich mel­den, wenn Sie einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen möch­ten? Da die Agen­tur für Arbeit die För­de­rung aus­stellt, müs­sen Sie sich dort bzw. beim Job­cen­ter Ihres regio­na­len Gel­tungs­be­reichs mel­den. Anschlie­ßend wer­den Sie bei der Agen­tur für Arbeit oder dem Job­cen­ter zu einem per­sön­li­chen Gespräch ein­ge­la­den.

Schritt 2: Bera­tungs­ge­spräch führen

Beim Bera­tungs­ge­spräch wer­den Fra­gen geklärt, ob Sie die bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, um einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen zu dür­fen. The­ma wird dort auch sein, wie Ihre beruf­li­chen Ambi­tio­nen mit der Wei­ter­bil­dung aus­se­hen wer­den. War­um möch­ten Sie etwa genau die­sen Weg mit einer bestimm­ten Wei­ter­bil­dung ein­schla­gen, wenn Sie den Bil­dungs­gut­schein erhalten?

Schritt 3: Bil­dungs­an­ge­bot auswählen

In der Regel kön­nen Sie ein Bil­dungs­an­ge­bot frei wäh­len. Fin­den Sie eine Bil­dungs­trä­ger, der zu Ihren beruf­li­chen Zie­len passt. Der Bil­dungs­trä­ger muss jedoch von der Agen­tur für Arbeit als “seri­ös” aner­kannt wer­den. Grund­la­ge, um den Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen zu kön­nen, ist etwa eine AZAV-Zer­ti­fi­zie­rung, wie sie auch REVIER­DIA­LOG besitzt.

Schritt 4: Nach­wei­se einreichen

Es kann unter Umstän­den sein, dass die Agen­tur für Arbeit Bele­ge für Ihre Teil­nah­me an der zuge­las­se­nen Wei­ter­bil­dung for­dert, wenn Sie den Bil­dungs­gut­schein ein­ge­löst haben. Doch auch mit die­ser Situa­ti­on ist es ein­fach umzu­ge­hen. Spre­chen Sie mit Ihrem Bil­dungs­trä­ger. Die­ser stellt Ihnen auf Anfra­ge den Nach­weis sofort aus. Die­sen las­sen Sie der Agen­tur für Arbeit zukom­men. Das ist auf Wunsch auch online möglich.

Jetzt den Bil­dungs­gut­schein nutzen

REVIER­DIA­LOG ist ein staat­lich zer­ti­fi­zier­ter und von der Agen­tur für Arbeit aner­kann­ter Bil­dungs­trä­ger, bei dem Sie Ihren Bil­dungs­gut­schein ein­lö­sen kön­nen. Nut­zen Sie das Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot unse­rer haus­ei­ge­nen Aka­de­mie und wer­den Sie Exper­te in den Berei­chen Kun­den­ser­vice und Dia­log­mar­ke­ting. Ver­bes­sern Sie nicht nur Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen, son­dern stei­gern Sie bei Bedarf auch Ihre Chan­cen am Arbeits­markt für die beruf­li­che Ein­glie­de­rung. Jetzt bera­ten lassen!

SIE WOL­LEN UNS
KEN­NEN­LER­NEN?

Kon­tak­tie­ren Sie uns!
Nach oben
Um eine Weiterbildung bei uns zu belegen, benötigen Sie eine Förderung. Schauen Sie gerne auf unserer Förderseite, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Förderseite