Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist eine exzellente Gelegenheit, bei der beruflichen Weiterbildung gefördert zu werden. Doch wie ist der Bildungsgutschein zu beantragen und wer hat Anspruch darauf? REVIERDIALOG möchte Ihnen einen Überblick geben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie dieses Förderangebot nutzen möchten — von der Beantragung bis zu dem Moment, wo Sie den Bildungsgutschein einlösen.

Inhaltsverzeichnis

Wer darf den Bildungsgutschein beantragen?

Zunächst stellt sich die Frage, wer eigentlich Anspruch auf den Bildungsgutschein hat. Da es sich um ein Angebot der Agentur für Arbeit handelt, kann nicht automatisch jeder von den Vorzügen des Gutscheins profitieren. Der Umfang der Förderung umfasst etwa:

  • Die Gebühren für die Weiterbildung (inkl. Kosten für Lernmaterial u. Prüfgebühren)
  • Die Kosten für die Anreise (auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung)
  • Die Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung
  • Bei einem genehmigten Antrag bestimmte Beiträge zur Kranken‑, Renten‑, Pflege- und Unfallversicherung

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Individualfall, wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen. Wer aber überhaupt einen Bildungsgutschein einlösen darf, ist aber genauso vom Urteil der Agentur für Arbeit abhängig. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller ist zurzeit arbeitslos
  • Der Antragsteller ist von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Der Antragsteller erhält neue Qualifikationen, die seine Arbeitsstelle festigen

Wer einen Bildungsgutschein beantragen möchte, für den kann in ausgewählten Situationen — wie zum Beispiel bei einem fehlenden Berufsabschluss — sogar ein rechtlicher Anspruch darauf bestehen. Das tritt zum Beispiel ein, wenn durch die Förderung ein nachträglicher Berufsabschluss, ein Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss ermöglicht wird.

Die Chancen einer Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit, um einen Bildungsgutschein zu bekommen, sind ebenfalls gut, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Können Sie einen Bildungsgutschein beantragen? Unsere Experten von REVIERDIALOG helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns!


Was müssen Sie tun, um den Bildungsgutschein einlösen zu können?

Den Bildungsgutschein zu beantragen ist gar nicht so schwierig. Doch auch wenn Sie den Bildungsgutschein einlösen, müssen Sie danach noch einige Dinge beachten. Damit Sie genau wissen, was zu tun ist, möchten wir Ihnen eine umfassenden Überblick darüber geben, worauf Sie achten müssen.

Schritt 1: Kontakt aufnehmen

Wo müssen Sie sich eigentlich melden, wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen möchten? Da die Agentur für Arbeit die Förderung ausstellt, müssen Sie sich dort bzw. beim Jobcenter Ihres regionalen Geltungsbereichs melden. Anschließend werden Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Schritt 2: Beratungsgespräch führen

Beim Beratungsgespräch werden Fragen geklärt, ob Sie die bestimmten Voraussetzungen erfüllen, um einen Bildungsgutschein beantragen zu dürfen. Thema wird dort auch sein, wie Ihre beruflichen Ambitionen mit der Weiterbildung aussehen werden. Warum möchten Sie etwa genau diesen Weg mit einer bestimmten Weiterbildung einschlagen, wenn Sie den Bildungsgutschein erhalten?

Schritt 3: Bildungsangebot auswählen

In der Regel können Sie ein Bildungsangebot frei wählen. Finden Sie eine Bildungsträger, der zu Ihren beruflichen Zielen passt. Der Bildungsträger muss jedoch von der Agentur für Arbeit als “seriös” anerkannt werden. Grundlage, um den Bildungsgutschein einlösen zu können, ist etwa eine AZAV-Zertifizierung, wie sie auch REVIERDIALOG besitzt.

Schritt 4: Nachweise einreichen

Es kann unter Umständen sein, dass die Agentur für Arbeit Belege für Ihre Teilnahme an der zugelassenen Weiterbildung fordert, wenn Sie den Bildungsgutschein eingelöst haben. Doch auch mit dieser Situation ist es einfach umzugehen. Sprechen Sie mit Ihrem Bildungsträger. Dieser stellt Ihnen auf Anfrage den Nachweis sofort aus. Diesen lassen Sie der Agentur für Arbeit zukommen. Das ist auf Wunsch auch online möglich.


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