Die öffentliche Verwaltung ist die ausführende Kraft in einem Staat mit Gewaltenteilung wie Deutschland. Das heißt, sie führt die Aufträge der Regierung oder anderer Träger öffentlichen Raums aus, kann aber selbst keine Gesetze festlegen oder Rechtsprechung vornehmen, sie ist somit weder Gubernative noch Judikative. Aber wie sehen die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung dann aus, wie ist sie aufgebaut und wie weit gehen ihre Befugnisse wirklich? Unser Team von REVIERDIALOG möchte sich das mit Ihnen einmal genauer ansehen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der öffentlichen Verwaltung hierarchisch organisiert

Die Träger der öffentlichen Verwaltung sind in Deutschland der Bund, die Länder und die Gemeinden. Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung ist hierarchisch organisiert mit dem Bund an der Spitze. Die Staatsverwaltung kann unmittelbar durch Gebietskörperschaften (Regiebetriebe) und kommunalen Eigenbetrieben erfolgen. Über selbstständige Rechtsträger wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder beauftragte Unternehmer können die Aufgaben öffentlicher Verwaltung auch mittelbar erfüllt werden.


Eingriffsverwaltung — erste Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Wirft man einen Blick auf die Historie der öffentlichen Verwaltung, so ist ihre älteste Aufgabe die Eingriffsverwaltung. Die Eingriffsverwaltung gilt als eine Aufgabe, ausgeführt von einzelnen Kommunen oder einem Zusammenschluss aus mehreren Kommunen. Sie ist damit auf ein zuvor festgelegtes Territorium begrenzt und ihr Ziel ist es, dieses Territorium nach innen und nach außen zu schützen. Neben dieser Aufgabe im Sinne der Ordnung wird später auch die Steuerverwaltung ein Teil der Eingriffsverwaltung.


Steuerung via Lenkungsverwaltung

Im 19. Jahrhundert gehörte auch die Lenkungsverwaltung zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Die Lenkungsverwaltung nimmt die Rolle der Förderung und Steuerung von Wirtschaft, Kultur und dem sozialen Leben ein. Dazu kann sie die Mittel der Begünstigung der Eigenproduktion, den Einkauf am Markt oder sogar die Enteignung einsetzen. Auch wenn es zunächst paradox erscheint, ist insbesondere die Enteignung ein wichtiges Instrument für kommunale Aufgaben, da andernfalls Bauprojekte auf unverkäuflichen Grundstücken nicht umsetzbar wären.


Sozialstaat durch Leistungsverwaltung

In der Moderne wird die Leistungsverwaltung eine der wesentlichen Aufgaben öffentlicher Verwaltung. Insbesondere Bund und Länder machen in Deutschland von ihr Gebrauch. Die Leistungsverwaltung teilt sich auf in vermögensrechtliche und nicht vermögensrechtliche Leistungen auf. Zu vermögensrechtlichen Leistungen zählen etwa die soziale Fürsorge wie die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld, während die nicht vermögensrechtlichen Leistungen sich auf die Unterhaltung von Schulen, Bibliotheken, Museen oder den Bau von Infrastruktur und Ähnlichem konzentrieren.

Ein weiterer Auftrag der Leistungsverwaltung ist die Gewährleistungsverwaltung, wodurch Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf Privatrechtssubjekte übertragen werden können. Das ist besonders wichtig für kommunale Aufgaben, denn hier kann eine Stadt Funktionen wie die Müllentsorgung, Stadtreinigung oder Grünflächenunterhaltung an Betriebe weitergeben und benötigt dafür keine eigene Infrastruktur. Für Bund und Länder gilt das gleiche. Aufträge, die einst als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung galten, wie der Unterhalt des Postwesens oder der Ausbau des Telekommunikationsnetzes, wurden heute bereits an spezialisierte Unternehmen weitergegeben.


Einschränkungen mit Eingriffsverwaltung

Das Gegenstück zur Leistungsverwaltung ist die Eingriffsverwaltung, von der in Deutschland jedoch nur im Extremfall Gebrauch gemacht wird. Mit dem Einsatz der Eingriffsverwaltung wird das Recht auf freies Handeln eingeschränkt. Sie zählt zwar auch zu den Aufgaben öffentlicher Verwaltung, findet aber aufgrund der Nachteile für Bürger und Unternehmen nur in Ausnahmefällen wie Gefahrensituationen Anwendung. Ein Beispiel hierfür ist die Quarantäne während der Corona-Krise, wenn ein infiziertes Individuum sich nicht frei auf der Straße bewegen darf, um andere nicht zu gefährden.


4,2 Millionen Bedienstete für Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Wie man sieht, sind die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sehr umfangreich und vielfältig. Sie benötigen daher viele Angestellte und Beamte, welche sie im Auftrag der Regierung durchführen. Der öffentliche Dienst in Deutschland hat dafür insgesamt rund 4,2 Millionen Beschäftigte beauftragt. Die Bundesverwaltung setzt in mehr als 30 Behörden über 316.500 Mitarbeiter plus Soldaten und THW-Angehörige ein, die 16 Bundesländer, etwa 2,3 Millionen Kräfte und der Rest von rund 1,47 Millionen Beschäftigten wird für kommunale Aufgaben beansprucht.

Damit die Aufgaben öffentlicher Verwaltung auch reibungslos ablaufen können, bedarf es einer ebenso reibungslosen Kommunikation. Unsere Experten von REVIERDIALOG können Sie dabei unterstützen, Ihre Kundenkommunikation zu ergänzen, zu optimieren und Ihr Personal darauf perfekt zu schulen. Mit unseren Kompetenzen in Abfallwirtschaft, Freizeit und Kultur, Energiewirtschaft und Telekommunikation sind wir der richtigen Partner, um Sie bei Ihren kommunalen Aufgaben zu unterstützen. Machen Sie noch heute einen Termin  mit unseren Fachleuten für ein kostenloses Erstgespräch!