Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung — ein Überblick

05.09.2022 Redaktion Kommunen

Die öffent­li­che Ver­wal­tung ist die aus­füh­ren­de Kraft in einem Staat mit Gewal­ten­tei­lung wie Deutsch­land. Das heißt, sie führt die Auf­trä­ge der Regie­rung oder ande­rer Trä­ger öffent­li­chen Raums aus, kann aber selbst kei­ne Geset­ze fest­le­gen oder Recht­spre­chung vor­neh­men, sie ist somit weder Guber­na­ti­ve noch Judi­ka­ti­ve. Aber wie sehen die Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung dann aus, wie ist sie auf­ge­baut und wie weit gehen ihre Befug­nis­se wirk­lich? Unser Team von REVIER­DIA­LOG möch­te sich das mit Ihnen ein­mal genau­er ansehen.

Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung hier­ar­chisch organisiert

Die Trä­ger der öffent­li­chen Ver­wal­tung sind in Deutsch­land der Bund, die Län­der und die Gemein­den. Der Auf­bau der öffent­li­chen Ver­wal­tung ist hier­ar­chisch orga­ni­siert mit dem Bund an der Spit­ze. Die Staats­ver­wal­tung kann unmit­tel­bar durch Gebiets­kör­per­schaf­ten (Regie­be­trie­be) und kom­mu­na­len Eigen­be­trie­ben erfol­gen. Über selbst­stän­di­ge Rechts­trä­ger wie Kör­per­schaf­ten, Anstal­ten und Stif­tun­gen des öffent­li­chen Rechts oder beauf­trag­te Unter­neh­mer kön­nen die Auf­ga­ben öffent­li­cher Ver­wal­tung auch mit­tel­bar erfüllt werden.

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Ein­griffs­ver­wal­tung — ers­te Auf­ga­ben öffent­li­cher Verwaltung

Wirft man einen Blick auf die His­to­rie der öffent­li­chen Ver­wal­tung, so ist ihre ältes­te Auf­ga­be die Ein­griffs­ver­wal­tung. Die Ein­griffs­ver­wal­tung gilt als eine Auf­ga­be, aus­ge­führt von ein­zel­nen Kom­mu­nen oder einem Zusam­men­schluss aus meh­re­ren Kom­mu­nen. Sie ist damit auf ein zuvor fest­ge­leg­tes Ter­ri­to­ri­um begrenzt und ihr Ziel ist es, die­ses Ter­ri­to­ri­um nach innen und nach außen zu schüt­zen. Neben die­ser Auf­ga­be im Sin­ne der Ord­nung wird spä­ter auch die Steu­er­ver­wal­tung ein Teil der Eingriffsverwaltung.

Steue­rung via Lenkungsverwaltung

Im 19. Jahr­hun­dert gehör­te auch die Len­kungs­ver­wal­tung zu den Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung. Die Len­kungs­ver­wal­tung nimmt die Rol­le der För­de­rung und Steue­rung von Wirt­schaft, Kul­tur und dem sozia­len Leben ein. Dazu kann sie die Mit­tel der Begüns­ti­gung der Eigen­pro­duk­ti­on, den Ein­kauf am Markt oder sogar die Ent­eig­nung ein­set­zen. Auch wenn es zunächst para­dox erscheint, ist ins­be­son­de­re die Ent­eig­nung ein wich­ti­ges Instru­ment für kom­mu­na­le Auf­ga­ben, da andern­falls Bau­pro­jek­te auf unver­käuf­li­chen Grund­stü­cken nicht umsetz­bar wären.

Sozi­al­staat durch Leistungsverwaltung

In der Moder­ne wird die Leis­tungs­ver­wal­tung eine der wesent­li­chen Auf­ga­ben öffent­li­cher Ver­wal­tung. Ins­be­son­de­re Bund und Län­der machen in Deutsch­land von ihr Gebrauch. Die Leis­tungs­ver­wal­tung teilt sich auf in ver­mö­gens­recht­li­che und nicht ver­mö­gens­recht­li­che Leis­tun­gen auf. Zu ver­mö­gens­recht­li­chen Leis­tun­gen zäh­len etwa die sozia­le Für­sor­ge wie die Grund­si­che­rung oder Arbeits­lo­sen­geld, wäh­rend die nicht ver­mö­gens­recht­li­chen Leis­tun­gen sich auf die Unter­hal­tung von Schu­len, Biblio­the­ken, Muse­en oder den Bau von Infra­struk­tur und Ähn­li­chem konzentrieren.

Ein wei­te­rer Auf­trag der Leis­tungs­ver­wal­tung ist die Gewähr­leis­tungs­ver­wal­tung, wodurch Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung auf Pri­vat­rechts­sub­jek­te über­tra­gen wer­den kön­nen. Das ist beson­ders wich­tig für kom­mu­na­le Auf­ga­ben, denn hier kann eine Stadt Funk­tio­nen wie die Müll­ent­sor­gung, Stadt­rei­ni­gung oder Grün­flä­chen­un­ter­hal­tung an Betrie­be wei­ter­ge­ben und benö­tigt dafür kei­ne eige­ne Infra­struk­tur. Für Bund und Län­der gilt das glei­che. Auf­trä­ge, die einst als Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung gal­ten, wie der Unter­halt des Post­we­sens oder der Aus­bau des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zes, wur­den heu­te bereits an spe­zia­li­sier­te Unter­neh­men weitergegeben.

Ein­schrän­kun­gen mit Eingriffsverwaltung

Das Gegen­stück zur Leis­tungs­ver­wal­tung ist die Ein­griffs­ver­wal­tung, von der in Deutsch­land jedoch nur im Extrem­fall Gebrauch gemacht wird. Mit dem Ein­satz der Ein­griffs­ver­wal­tung wird das Recht auf frei­es Han­deln ein­ge­schränkt. Sie zählt zwar auch zu den Auf­ga­ben öffent­li­cher Ver­wal­tung, fin­det aber auf­grund der Nach­tei­le für Bür­ger und Unter­neh­men nur in Aus­nah­me­fäl­len wie Gefah­ren­si­tua­tio­nen Anwen­dung. Ein Bei­spiel hier­für ist die Qua­ran­tä­ne wäh­rend der Coro­na-Kri­se, wenn ein infi­zier­tes Indi­vi­du­um sich nicht frei auf der Stra­ße bewe­gen darf, um ande­re nicht zu gefährden.

4,2 Mil­lio­nen Bediens­te­te für Auf­ga­ben öffent­li­cher Verwaltung

Wie man sieht, sind die Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung sehr umfang­reich und viel­fäl­tig. Sie benö­ti­gen daher vie­le Ange­stell­te und Beam­te, wel­che sie im Auf­trag der Regie­rung durch­füh­ren. Der öffent­li­che Dienst in Deutsch­land hat dafür ins­ge­samt rund 4,2 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te beauf­tragt. Die Bun­des­ver­wal­tung setzt in mehr als 30 Behör­den über 316.500 Mit­ar­bei­ter plus Sol­da­ten und THW-Ange­hö­ri­ge ein, die 16 Bun­des­län­der, etwa 2,3 Mil­lio­nen Kräf­te und der Rest von rund 1,47 Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten wird für kom­mu­na­le Auf­ga­ben bean­sprucht.

Damit die Auf­ga­ben öffent­li­cher Ver­wal­tung auch rei­bungs­los ablau­fen kön­nen, bedarf es einer eben­so rei­bungs­lo­sen Kom­mu­ni­ka­ti­on. Unse­re Exper­ten von REVIER­DIA­LOG kön­nen Sie dabei unter­stüt­zen, Ihre Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on zu ergän­zen, zu opti­mie­ren und Ihr Per­so­nal dar­auf per­fekt zu schu­len. Mit unse­ren Kom­pe­ten­zen in Abfall­wirt­schaft, Frei­zeit und Kul­tur, Ener­gie­wirt­schaft und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on sind wir der rich­ti­gen Part­ner, um Sie bei Ihren kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu unter­stüt­zen. Machen Sie noch heu­te einen Ter­min  mit unse­ren Fach­leu­ten für ein kos­ten­lo­ses Erstgespräch!

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