Telefonakquise B2B ist eine beliebte Technik der Outbound Telefonie, die von Unternehmen zur Gewinnung von Neukunden genutzt wird. Auch zur Pflege von bestehenden Kundenbeziehungen wird sie gerne eingesetzt. Potenzielle Kunden werden per Telefon angerufen. Zusätzlich zum eigenen Produktmarketing erhalten Sie während der Telefonakquise B2B Informationen über das Unternehmen. Beispiele dafür können Kontaktdaten oder akute Bedürfnisse sein. Im letzten Fall können einige Produkte möglicherweise direkt während des Anrufs verkauft werden. 

Die Telefonakquise B2B ermöglicht es den Unternehmen, schnell eine große Zahl potenzieller Kunden zu erreichen. Doch Vorsicht: Ihre Anrufe müssen sorgfältig in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und bewährten Praktiken durchgeführt werden. Unsere Experten von REVIERDIALOG zeigen Ihnen, worauf Sie bei einem B2B Marketing mit Telefonakquise achten müssen. Wir geben außerdem ein paar Tipps, von welchen Praktiken sie profitieren können.


Inhaltsverzeichnis


Was ist bei der Telefonakquise für B2B erlaubt?

Deutschland hat strenge Gesetze, was bei der Telefonakquise B2B für die geschäftliche Nutzung erlaubt ist. Auch in der gesamten Europäischen Union gibt es Regeln und Vorschriften, die Unternehmen bei der Telefonwerbung und in den Sozialen Medien einhalten müssen. Im Rahmen der Telefonakquise B2C etwa kann es schwere Folgen nach sich ziehen, wenn Sie nicht das Einverständnis Ihres Gesprächspartners haben. Privatkunden müssen Ihnen bereits vor dem Anruf ein schriftliches Einverständnis für “Werbeanrufe” gegeben haben. Andernfalls begehen Sie einen Gesetzesbruch! Laut §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt es sich ohne Einwilligung um eine “unzumutbare Belästigung”.

Expertentipp:
Wenn Sie für B2C eine Telefonakquise einrichten möchten, dann müssen Sie die Einwilligung des Privatkunden im Vorfeld einholen. Eine gute Gelegenheit dafür bietet etwa eine Messe oder ein “Tag der offenen Tür” des eigenen Betriebes.


Bei der Telefonakquise B2B sind die gesetzlichen Regelungen nicht ganz so extrem wie bei B2C. Eine vorausgehende Einverständniserklärung für Werbeanrufe zwischen Unternehmen braucht es nicht. Dennoch gibt es hier einige Vorgaben des UWG einzuhalten.

Für eine Telefonakquise B2B reicht es bereits, wenn das angerufene Unternehmen am Produkt potentiell interessiert ist. Das UWG spricht hier von einer “mutmaßlichen Einwilligung”. Diese erfolgt etwa, wenn das Unternehmen Ihnen im Vorfeld seine Telefonnummer freiwillig übergeben hat. Die mutmaßliche Einwilligung kann aber vom angerufenen Unternehmen wieder entzogen werden. Etwa, wenn dies im Rahmen des Anrufs der Telefonakquise B2B direkt gefordert wird, kommende Anrufe zu unterlassen. Weitere Anrufe können aufgrund der Zuwiderhandlung dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Expertentipp:
Da das UWG von der situativen Interpretation abhängig ist, kann es Sinn machen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Besser ist jedoch die Option, gleich ein professionelles Call Center zu beauftragen. Hier finden Sie nicht nur das Expertenwissen für rechtliche Grundlagen. Call Center Agenten wissen auch, wie Sie ihre Kunden bei der Telefonakquise B2B und B2C von Ihren Produkten überzeugen.


Strategien für die richtige Telefonakquise

Unternehmen setzen bei der Telefonakquise häufig drei verschiedene Strategien zum Social Selling ein: 

  • Kaltakquise
  • Warmakquise
  • Terminvereinbarung

Potenzielle Kunden werden mit Hinblick auf das Thema Kaltakquise im B2B angerufen, ohne dass sie vorher mit ihnen in Kontakt waren. Es kann eine nützliche Methode für Unternehmen sein, ihre Waren oder Dienstleistungen potenziellen Kunden vorzustellen. Die Kaltakquise am Telefon ist bei B2C gesetzlich verboten, für B2B reicht eine mutmaßliche Einwilligung. Die Warmakquise ist rechtlich in Deutschland erlaubt. Der Gesprächspartner darf angerufen werden, wenn er seine (mutmaßliche) Einwilligung gegeben hat. Dies gilt für B2B und B2C Anrufe. 

Im Zuge der Warmakquise werden nicht nur Produkte beworben und verkauft. Sie wird auch dazu genutzt, Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten. Es ist immer ein guter Ansatz, dem Kunden zu sagen, dass er Fragen stellen darf. Bei der Terminvereinbarung handelt es sich um eine vertiefte Form der Warmakquise. Mit potentiellen Kunden werden Termine für weitere Gespräche oder persönliche Treffen besprochen. Im Anschluss werden die Anrufe z.B. per E‑Mail nachgefasst, um den Termin offiziell zu bestätigen


Anforderungen und Richtlinien für den europäischen Telefonmarkt

Unternehmen müssen sich bei der Telefonakquise in Europa an die Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) halten. Dazu gehört, dass den Kunden klare Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen den Anrufer identifizieren können. Unternehmen müssen sich die Zustimmung ihrer geschäftlichen Gesprächspartner einholen, bevor sie deren persönlichen Daten per Telefonakquise B2B erfassen. In einigen Ländern der EU muss möglicherweise sogar eine Genehmigung eingeholt werden, bevor eine Telefonakquisition durchgeführt werden darf. 


Bewährte Praktiken der Telefonakquise für Unternehmen

Bei der Telefonakquise sollten sich die Unternehmen bemühen, freundlich und hilfsbereit zu den Kunden zu sein. Es müssen klare Informationen über ihre Produkte oder Dienstleistungen gegeben werden. Das Recht auf die Privatsphäre des Gesprächspartners muss auch bei der Telefonakquise B2B respektiert werden. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, weitere Telefonate abzulehnen, wenn sie diese nicht erhalten möchten. 

Das eigene Unternehmen sollte auch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, indem es alle in seinem Land erforderlichen Lizenzen einholt. Unternehmen sollten ihre Telefonkampagnen genau überwachen. So wird sichergestellt, dass sie die folgenden Regeln befolgen und die besten Praktiken anwenden. Die bessere Option ist aber, ein Call Center mit der erfolgreichen Telefonakquise B2B zu beauftragen. Mit einem zuverlässigen Partner wie REVIERDIALOG wird es zu keinen Rechtsbrüchen kommen.


Telefonakquise B2B optimal nutzen

Richtig durchgeführt, kann die Telefonakquise B2B ein wirksames Instrument für Unternehmen sein, um ihren Kundenstamm zu vergrößern. Unternehmen können sicherstellen, dass bei der Telefonakquise sowohl die Privatsphäre der Kunden als auch das Gesetz respektiert werden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen etablierte Regeln, Richtlinien und bewährte Verfahren befolgen. Um sicherzustellen, dass Ihre Telefonkampagnen auf respektvolle und rechtmäßige Weise durchgeführt werden, sollten Sie ein externes Call Center beauftragen. 

Die Experten von REVIERDIALOG stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Mit dem Ausfüllen dieses Kontaktformulars können Sie unser Team kennenlernen. Wir freuen uns auf Sie!