Tele­fon­ak­qui­se B2B – Was ist erlaubt?

06.03.2023 Redaktion Kommunikation

Tele­fon­ak­qui­se B2B ist eine belieb­te Tech­nik der Out­bound Tele­fo­nie, die von Unter­neh­men zur Gewin­nung von Neu­kun­den genutzt wird. Auch zur Pfle­ge von bestehen­den Kun­den­be­zie­hun­gen wird sie ger­ne ein­ge­setzt. Poten­zi­el­le Kun­den wer­den per Tele­fon ange­ru­fen. Zusätz­lich zum eige­nen Pro­dukt­mar­ke­ting erhal­ten Sie wäh­rend der Tele­fon­ak­qui­se B2B Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men. Bei­spie­le dafür kön­nen Kon­takt­da­ten oder aku­te Bedürf­nis­se sein. Im letz­ten Fall kön­nen eini­ge Pro­duk­te mög­li­cher­wei­se direkt wäh­rend des Anrufs ver­kauft werden. 

Die Tele­fon­ak­qui­se B2B ermög­licht es den Unter­neh­men, schnell eine gro­ße Zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chenDoch Vor­sicht: Ihre Anru­fe müs­sen sorg­fäl­tig in Über­ein­stim­mung mit gel­ten­den Geset­zen und bewähr­ten Prak­ti­ken durch­ge­führt wer­den. Unse­re Exper­ten von REVIER­DIA­LOG zei­gen Ihnen, wor­auf Sie bei einem B2B Mar­ke­ting mit Tele­fon­ak­qui­se ach­ten müs­sen. Wir geben außer­dem ein paar Tipps, von wel­chen Prak­ti­ken sie pro­fi­tie­ren können.

Was ist bei der Tele­fon­ak­qui­se für B2B erlaubt?

Deutsch­land hat stren­ge Geset­ze, was bei der Tele­fon­ak­qui­se B2B für die geschäft­li­che Nut­zung erlaubt ist. Auch in der gesam­ten Euro­päi­schen Uni­on gibt es Regeln und Vor­schrif­ten, die Unter­neh­men bei der Tele­fon­wer­bung und in den Sozia­len Medi­en ein­hal­ten müs­sen. Im Rah­men der Tele­fon­ak­qui­se B2C etwa kann es schwe­re Fol­gen nach sich zie­hen, wenn Sie nicht das Ein­ver­ständ­nis Ihres Gesprächs­part­ners haben. Pri­vat­kun­den müs­sen Ihnen bereits vor dem Anruf ein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis für “Wer­be­an­ru­fe” gege­ben haben. Andern­falls bege­hen Sie einen Geset­zes­bruch! Laut §7 des Geset­zes gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) han­delt es sich ohne Ein­wil­li­gung um eine “unzu­mut­ba­re Belästigung”.

Exper­ten­tipp:
Wenn Sie für B2C eine Tele­fon­ak­qui­se ein­rich­ten möch­ten, dann müs­sen Sie die Ein­wil­li­gung des Pri­vat­kun­den im Vor­feld ein­ho­len. Eine gute Gele­gen­heit dafür bie­tet etwa eine Mes­se oder ein “Tag der offe­nen Tür” des eige­nen Betriebes.

Bei der Tele­fon­ak­qui­se B2B sind die gesetz­li­chen Rege­lun­gen nicht ganz so extrem wie bei B2C. Eine vor­aus­ge­hen­de Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung für Wer­be­an­ru­fe zwi­schen Unter­neh­men braucht es nicht. Den­noch gibt es hier eini­ge Vor­ga­ben des UWG einzuhalten.

Für eine Tele­fon­ak­qui­se B2B reicht es bereits, wenn das ange­ru­fe­ne Unter­neh­men am Pro­dukt poten­ti­ell inter­es­siert ist. Das UWG spricht hier von einer “mut­maß­li­chen Ein­wil­li­gung”. Die­se erfolgt etwa, wenn das Unter­neh­men Ihnen im Vor­feld sei­ne Tele­fon­num­mer frei­wil­lig über­ge­ben hat. Die mut­maß­li­che Ein­wil­li­gung kann aber vom ange­ru­fe­nen Unter­neh­men wie­der ent­zo­gen wer­den. Etwa, wenn dies im Rah­men des Anrufs der Tele­fon­ak­qui­se B2B direkt gefor­dert wird, kom­men­de Anru­fe zu unter­las­sen. Wei­te­re Anru­fe kön­nen auf­grund der Zuwi­der­hand­lung dann recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich ziehen.

Exper­ten­tipp:
Da das UWG von der situa­ti­ven Inter­pre­ta­ti­on abhän­gig ist, kann es Sinn machen, einen Anwalt zu Rate zu zie­hen. Bes­ser ist jedoch die Opti­on, gleich ein pro­fes­sio­nel­les Call Cen­ter zu beauf­tra­gen. Hier fin­den Sie nicht nur das Exper­ten­wis­sen für recht­li­che Grund­la­gen. Call Cen­ter Agen­ten wis­sen auch, wie Sie ihre Kun­den bei der Tele­fon­ak­qui­se B2B und B2C von Ihren Pro­duk­ten überzeugen.

Telefonakquise B2B ist eine beliebte Technik der Outbound Telefonie, die von Unternehmen zur Gewinnung von Neukunden genutzt wird.

Stra­te­gien für die rich­ti­ge Telefonakquise

Unter­neh­men set­zen bei der Tele­fon­ak­qui­se häu­fig drei ver­schie­de­ne Stra­te­gien zum Social Sel­ling ein: 

  • Kalt­ak­qui­se
  • Warmak­qui­se
  • Ter­min­ver­ein­ba­rung

Poten­zi­el­le Kun­den wer­den mit Hin­blick auf das The­ma Kalt­ak­qui­se im B2B ange­ru­fen, ohne dass sie vor­her mit ihnen in Kon­takt waren. Es kann eine nütz­li­che Metho­de für Unter­neh­men sein, ihre Waren oder Dienst­leis­tun­gen poten­zi­el­len Kun­den vor­zu­stel­len. Die Kalt­ak­qui­se am Tele­fon ist bei B2C gesetz­lich ver­bo­ten, für B2B reicht eine mut­maß­li­che Ein­wil­li­gung. Die Warmak­qui­se ist recht­lich in Deutsch­land erlaubt. Der Gesprächs­part­ner darf ange­ru­fen wer­den, wenn er sei­ne (mut­maß­li­che) Ein­wil­li­gung gege­ben hat. Dies gilt für B2B und B2C Anrufe. 

Im Zuge der Warmak­qui­se wer­den nicht nur Pro­duk­te bewor­ben und ver­kauft. Sie wird auch dazu genutzt, Kun­den­be­zie­hun­gen auf­recht­zu­er­hal­ten. Es ist immer ein guter Ansatz, dem Kun­den zu sagen, dass er Fra­gen stel­len darf. Bei der Ter­min­ver­ein­ba­rung han­delt es sich um eine ver­tief­te Form der Warmak­qui­se. Mit poten­ti­el­len Kun­den wer­den Ter­mi­ne für wei­te­re Gesprä­che oder per­sön­li­che Tref­fen bespro­chen. Im Anschluss wer­den die Anru­fe z.B. per E‑Mail nach­ge­fasst, um den Ter­min offi­zi­ell zu bestä­ti­gen

Anfor­de­run­gen und Richt­li­ni­en für den euro­päi­schen Telefonmarkt

Unter­neh­men müs­sen sich bei der Tele­fon­ak­qui­se in Euro­pa an die Richt­li­ni­en der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (GDPR) hal­ten. Dazu gehört, dass den Kun­den kla­re Kon­takt­in­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Sie müs­sen den Anru­fer iden­ti­fi­zie­ren kön­nen. Unter­neh­men müs­sen sich die Zustim­mung ihrer geschäft­li­chen Gesprächs­part­ner ein­ho­len, bevor sie deren per­sön­li­chen Daten per Tele­fon­ak­qui­se B2B erfas­sen. In eini­gen Län­dern der EU muss mög­li­cher­wei­se sogar eine Geneh­mi­gung ein­ge­holt wer­den, bevor eine Tele­fon­ak­qui­si­ti­on durch­ge­führt wer­den darf. 

Bewähr­te Prak­ti­ken der Tele­fon­ak­qui­se für Unternehmen

Bei der Tele­fon­ak­qui­se soll­ten sich die Unter­neh­men bemü­hen, freund­lich und hilfs­be­reit zu den Kun­den zu sein. Es müs­sen kla­re Infor­ma­tio­nen über ihre Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen gege­ben wer­den. Das Recht auf die Pri­vat­sphä­re des Gesprächs­part­ners muss auch bei der Tele­fon­ak­qui­se B2B respek­tiert wer­den. Ange­ru­fe­ne müs­sen die Mög­lich­keit haben, wei­te­re Tele­fo­na­te abzu­leh­nen, wenn sie die­se nicht erhal­ten möchten. 

Das eige­ne Unter­neh­men soll­te auch sicher­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den, indem es alle in sei­nem Land erfor­der­li­chen Lizen­zen ein­holt. Unter­neh­men soll­ten ihre Tele­fon­kam­pa­gnen genau über­wa­chen. So wird sicher­ge­stellt, dass sie die fol­gen­den Regeln befol­gen und die bes­ten Prak­ti­ken anwen­den. Die bes­se­re Opti­on ist aber, ein Call Cen­ter mit der erfolg­rei­chen Tele­fon­ak­qui­se B2B zu beauf­tra­gen. Mit einem zuver­läs­si­gen Part­ner wie REVIER­DIA­LOG wird es zu kei­nen Rechts­brü­chen kommen.

Tele­fon­ak­qui­se B2B opti­mal nutzen

Rich­tig durch­ge­führt, kann die Tele­fon­ak­qui­se B2B ein wirk­sa­mes Instru­ment für Unter­neh­men sein, um ihren Kun­den­stamm zu ver­grö­ßern. Unter­neh­men kön­nen sicher­stel­len, dass bei der Tele­fon­ak­qui­se sowohl die Pri­vat­sphä­re der Kun­den als auch das Gesetz respek­tiert wer­den. Es ist jedoch von ent­schei­den­der Bedeu­tung, dass Unter­neh­men eta­blier­te Regeln, Richt­li­ni­en und bewähr­te Ver­fah­ren befol­gen. Um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Tele­fon­kam­pa­gnen auf respekt­vol­le und recht­mä­ßi­ge Wei­se durch­ge­führt wer­den, soll­ten Sie ein exter­nes Call Cen­ter beauftragen. 

Die Exper­ten von REVIER­DIA­LOG ste­hen Ihnen ger­ne bera­tend zur Sei­te. Mit dem Aus­fül­len die­ses Kon­takt­for­mu­lars kön­nen Sie unser Team ken­nen­ler­nen. Wir freu­en uns auf Sie!

SIE WOL­LEN UNS
KEN­NEN­LER­NEN?

Kon­tak­tie­ren Sie uns!
Nach oben
Um eine Weiterbildung bei uns zu belegen, benötigen Sie eine Förderung. Schauen Sie gerne auf unserer Förderseite, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Förderseite
Ihre nächsten Schritte
Wie ist Ihre aktuelle Situation?
[radio firstquestion id:var11 "Ich bin arbeitssuchend" ][radio firstquestion id:var12 "Ich habe einen Job" ]
Welches berufliches Ziel verfolgen Sie?
[radio questiontwo id:var21 "Ich möchte mich weiterqualifizierten "][radio questiontwo id:var22 "Ich möchte mich fachlich weiterentwickeln"][radio questiontwo id:var23 "Ich möchte langfristig meinen Berufsabschluss nachholen." ]
zurück
Ist die Förderung geklärt oder liegt ein Bildungsgutschein vor?
[radio questionthre id:var31 "Ja" ][radio questionthre id:var32 "Nein" ]
zurück
[checkbox* checkbox-939 class:mailortel use_label_element exclusive "Telefon" "Email"] [email email-333 id:emailfield "Email"] [tel tel-241 id:telefonfield placeholder "Telefon"] [submit class:btn class:button "Absenden"]
zurück