Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die Grundlage für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung trat am 6. Oktober 1996 in Kraft. Diese wurde aber am 1. Juni 2012 von der aktuell gültigen Version abgelöst. Zu den wesentlichen Änderungen gehörte die formelle Anpassung an die öffentlich-rechtliche EU-Richtlinie 2008/98/EG

Durch das Gesetz wird der Umgang mit Abfällen geregelt. Es soll dazu beitragen, Ressourcen zu schonen, indem Abfälle vermieden, recycelt und umweltfreundlich beseitigt werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt durch die Bewirtschaftung von Abfällen steht im Vordergrund.


Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Mülltrennung

Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Reihenfolge der Behandlung von Abfällen durch eine Abfallhierarchie festgelegt. An oberster Stelle steht die Vermeidung von Abfällen, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling (stoffliche Verwertung von Abfällen) und sonstiger Verwertung. Zuletzt steht schließlich die Beseitigung von Abfällen auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen. Sie können dort der energetischen Verwertung dienen.

Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Händler und Verbraucher dazu, Abfälle getrennt zu halten. Um das Recycling zu fördern, werden den Besitzern von Abfällen geeignete Sammelsysteme bereitgestellt. Mülltonnen haben so häufig verschiedene Farben, in denen der Müll getrennt entsorgt wird. Die gängigsten Farben sind diese:

  • Schwarz/Grün: Restmüll
  • Gelb: Wertstoffe und Plastikmüll (grüner Punkt)
  • Blau: Papiermüll
  • Braun: Biomüll


Hersteller in die Pflicht nehmen

Produzenten und Inverkehrbringer sind verpflichtet, spezielle Produkte am Ende ihrer Lebensdauer umweltfreundlich zu entsorgen. Beispiele dafür sind Altfahrzeuge, Elektromüll, Batterien und Altreifen.

Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es auch eine erweiterte Herstellerverantwortung. Hersteller müssen zum Beispiel finanziell für die Entsorgung bestimmter Waren aufkommen. Ziel dieses Paragraphen ist es, Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte zu schaffen.

Auch die Vermeidung von Abfällen ist ein Teil des Gesetzes, das Produzenten direkt betrifft. Durch die Unterstützung von umweltfreundlichen Produkten und Produktionsverfahren soll die Abfallvermeidung gefördert werden. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft wird soweit technisch möglich und wirtschaftlich umsetzbar in vielen Betrieben großflächig durchgeführt.


Recycling und nachhaltige Nutzung

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kam auch die Einführung von Recyclingquoten. Um die Wiederverwertung von Rohstoffen zu fördern, hat das KrWG Mindestquoten für das Recycling bestimmter Abfallarten festgelegt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterstützt die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen. Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen soll gefördert und die Abfallbelastung der Umwelt verringert werden. Auch die Umsetzung der Europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik ist in dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert.

Bereits jetzt rückt die Digitalisierung die sogenannte Kreislaufwirtschaft 4.0 in den Mittelpunkt kommender Entwicklungen, die zugleich auch einen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen leisten soll.


Was sagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll zu einer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in Deutschland beitragen. Es reguliert den Umgang mit Abfällen, unterstützt die Vermeidung, das Recycling und die umweltfreundliche Entsorgung von Abfällen. Außerdem fördert es die umweltfreundliche Nutzung von Rohstoffen.

Für wen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Alle Personen, Unternehmen und Institutionen in Deutschland, die mit Abfällen in Kontakt kommen, sind vom Gesetz betroffen. Es betrifft sowohl private Haushalte als auch Unternehmen, Industrieunternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Parteien, die Abfälle produzieren oder mit ihnen umgehen.

Für welche Stoffe gilt das KrWG nicht?

Radioaktive Abfälle, die durch spezielle gesetzliche Regelungen im Atomgesetz und Standortauswahlgesetz behandelt werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Außerdem sind Abwasser und Chemikalien, einschließlich gefährlicher Stoffe, außerhalb des Geltungsbereichs des KrWG.